Nützliche Insider Tipps aus unseren langjährigen Erfahrungen für Sie
TIPP 1: Wissen Sie, dass sie Handwerker-Arbeitsleistungen von Ihrer Einkommenssteuer absetzen dürfen!
Nicht selten sind am Haus oder in der Eigentumswohnung Reparaturen bzw. Renovierungsarbeiten durch Handwerker erforderlich. Privatkunden müssen Handwerker Rechnungen mindestens zwei Jahre bis 31.12. aufbewahren und sie dem Finanzamt zusammen mit dem Überweisungsbeleg auf das Konto des Handwerkers vorlegen. Fassen Sie Handwerker Rechnungen aus einem Jahr, einschließlich Schornsteinfegergebühren, zusammen und reichen diese bei der Steuererklärung als Anlage ein.