Fußbodentechnik trifft Holz die 2 Giganten
Fußbodentechnik begeistert immer wieder doch das Technische beachtet man oft nicht, da das Optische im Vordergrund steht. Dennoch möchten wir Ihnen auch hier etwas Klarheit verschaffen und versuchen, unseren Bereich Fußbodentechnik, die in DIN-Normen verankert ist, unkompliziert zu vermitteln. Mittels normierten Prüfverfahren wird in Speziallabors nach europäischen Normen Tests durchgeführt sowie Klassifizierungen vorgenommen. Auch im Bereich Fußböden sind technische Eigenschaften wie Beanspruchungsklassen, Abriebklassen, Rutschhemmung und Antistatik sowie Brandklassen unerlässlich und unterliegen bestimmten Vorschriften.
Lesen Sie hier Fakten speziell zum Bereich Fußbodentechnik
• Rutschhemmung • Abriebklassen • Beanspruchungsklassen
Es ist ganz ob nun Wohnräume, Ladengeschäfte, Büros, Hotels, Restaurants, Arztpraxen, Krankenhäuser oder Seniorenheime einfach überall werden Fußböden eingebaut. Diese sind gewissen Anforderungen ausgesetzt, bei dem einen noch spezieller als bei dem anderen je nach Anforderung und Beanspruchung.
Die Dokumentation der Fußbodentechnik
1.1. Rutschhemmung
Rutschhemmung nach GUV-R 181: Für Holz und andere Bodenbeläge ergeben sich je nach Verwendungszweck unterschiedliche Anforderungen zur Thematik Rutschsicherheit, welche in der DIN 51130 geregelt sind.
- Bewertungsgruppen: R 9 für geringste Anforderungen bis R 13 für höchste Anforderungen.
- R 09: Allgemeine Räume
- R 10: Öffentliche Toiletten
- R 11: Ladeneingänge, Treppen, Küchen, Kindertagesstätten, Sanatorien
- R 12: Großküchen mit mehr als 100 Essplätzen
- R 13: Schlachthöfe
- Für Nassräume gelten noch speziellere Anforderungen nach GUV-I 8527.
1.1.1. Antistatische Bodenbeläge
Definition: Bodenbeläge gelten als antistatisch, wenn sie so ableitfähig sind, dass bezogen auf die Nutzung keine störenden bzw. gefährlichen elektrostatischen Aufladungen zu erwarten sind.
- Prüfung: Diese Bodenbeläge dürfen bei Prüfung nach EN 1815 bei +23°C und 25 % relativer Luftfeuchtigkeit keine Aufladungsspannungen >2kV erzeugen.
1.2. Abriebklassen
Definition: Abriebklassen geben die Beständigkeit eines Laminatbodens der EU-Norm 13329 an und erfolgen in den Kennzeichnungen AC1 bis AC5. Diese Klassifizierung wird auch bei glasierten und nicht glasierten Fliesen angewendet.
- Abriebklasse 1: Sehr geringe Beanspruchung, z.B. Schlafzimmer, Gästezimmer
- Abriebklasse 2: Geringe Beanspruchung, z.B. Wohn- und Esszimmer
- Abriebklasse 3: Mittlere Beanspruchung, z.B. viel begangene Wohnflächen
- Abriebklasse 4: Hohe Beanspruchung, z.B. Hotels, Geschäfte
- Abriebklasse 5: Sehr hohe Beanspruchung, z.B. bei gewerblicher Nutzung, Hallen
Eine klare Empfehlung der Fußbodentechnik: Bitte im Wohnbereich auch die nächsthöhere Abriebklasse wählen!
1.3. Beanspruchungsklassen
1.3.1. Wohnbereiche (nach EN 1307 und 685)
- Klasse 21: Mäßig/gering – z.B. Schlafzimmer
- Klasse 22: Normal/mittel – z.B. Wohnräume, Eingangsflure
- Klasse 23: Stark – z.B. Wohnräume, Eingangsflure, Esszimmer, Korridore
1.3.2. Gewerbe-Objekte
- Klasse 31: Mäßig – z.B. Hotels, kleine Räume, Konferenzräume
- Klasse 32: Normal – z.B. Klassenräume, Hotels, Geschäfte
- Klasse 33: Stark – z.B. Kaufhäuser, Lobbys, Schulen, Großraumbüros
- Klasse 34: Intensiv/stark – z.B. Mehrzweckhallen, Schalterräume, Kaufhäuser
1.3.3. Industriebereiche
- Klasse 41: Mäßig – z.B. wo die Arbeit sitzend durchgeführt wird
- Klasse 42: Normal – z.B. wo Arbeiten stehend stattfinden mit Fahrzeugverkehr
- Klasse 43: Stark – z.B. Lagerräume, Produktionshallen
1.3.4. Brandverhalten
Das Brandverhalten nach EN 13 501-1 wird nach dem sogenannten Radiant-Panel-Test die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bodenbelägen nachgewiesen. Im privaten Wohnbereich wird für Bodenbeläge die Brandklasse EFL gefordert. Übrigens ist dies bei Holz und anderen Belägen verschieden deklariert.
- Klasse Bfl-s1: Schwer entflammbar, bestmögliche Klasse für Bodenbeläge
- Klasse Cfl-s1: Schwer entflammbar, ausreichend für den Objektbereich
- Klasse Dfl-s1: Normal entflammbar
- Klasse Efl: Normal entflammbar, Anforderung für alle Wohnbereiche
- Klasse Ffl: Leicht entflammbar, wenn keine Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden
- Hinweis: Klasse Bfl ist die höchste Beanspruchungsklasse und Ffl die niedrigste Beanspruchungsklasse
1.4. Spezialthema: Holz auf Fußbodenheizung
Hinweis: hier ist eine spezielle Beratung erforderlich, weil es immer mehr Arten von Systemen am Markt gibt. Wesentliche Fragen treten hier zu den Holzarten, Parkettarten, Vorbereitung des Untergrundes, Klebstoffauswahl sowie bei der Vorlauftemperatur und der Abheizperiode auf. Parkett Kessel, ist Ihr Fachbetrieb für Parkett und Fußbodentechnik in der Nähe und empfiehlt Ihnen zur Vermeidung von Schäden eine gute Beratung im Vorfeld.
1.4.1. Bestens vorbereitet mit dem „Fußbodenpass“
- Der neue Estrichboden muss ca. 3 – 4 Wochen auf natürliche Weise austrocknen.
- Danach wird die Fußbodenheizung ca. 2 Wochen in Betrieb genommen und täglich um ca. 5 % gesteigert bis ca. 65 % der Heizleistung erreicht sind.
- Die letzten 5 Tage vor der Verlegung sollte die Vorlauftemperatur auf Maximal eingestellt werden.
- 2 Tage vor der Verlegung wird die Vorlauftemperatur wieder zurückgenommen, so dass auch im Winter noch mindestens 15 °C Raumtemperatur erreicht werden.
- ca. 2 Tage nach der Verlegung wird die Heizung langsam in Betrieb genommen (Steigerung jeweils um 5 °C).
- Die maximale Oberflächentemperatur des Estrichs darf 27 °C nie überschreiten.
Dringende Empfehlung der Verleger: Bei Fußbodenheizung die vollflächige Verklebung mit dem Unterboden, da so der Wärmedurchlasswiderstand geringer gehalten wird als bei der schwimmenden Verlegung. Die Verklebung bringt Ihnen mehrere Vorteile, da keine Luftpolster entstehen.
1.5. Wärmedurchlasswiderstand:
- Mosaikparkett mit 8 mm Stärke: 0,038 m² K/V
- Stabparkett mit 22 mm Stärke: 0,105 m² K/V
- Fertigparkett von 10-15 mm Stärke: 0,08 – 0,11 m² K/V
Eine alte „Faustregel“ in der Fußbodentechnik lautet: je niedriger der Wärmedurchlasswiderstand ist, desto geeigneter ist der Belag auf Fußbodenheizungen. Als Grenzwert gilt 0,15 m²/KW. Dieser Wert sollte daher nicht überschritten werden!
1.6. Spezialtipp – Was der Kunde über Laminatböden wissen sollte!
Klassische Laminatböden erscheinen mit Ihren schönen Holznachbildungen täuschend echt für den Laien. Auch im Bereich Laminat erfolgen ständig Weiterentwicklungen, oft ist Material von vor 15 Jahren mit den heutigen Laminaten gar nicht mehr im Aufbau sowie Oberflächen vergleichbar.
1.6.1. – 14 Ansprüche an Laminatböden:
- Brillante Optik
- Formstabilität sowie Passgenauigkeit
- Geeignet für Fußbodenheizung
- Antistatisch
- überdurchschnittliche Kratzfestigkeit
- UV-Lichtbeständigkeit
- Pflegeleicht und schmutzabweisend
- doppelter Feuchtigkeitsschutz mit Aquatec-System
- Abriebfest
- schwer entflammbar (Cfl-S1) nach DIN EN 13501-1 geprüft
- Druck- und Stoßfest
- Zigarettenglutbeständigkeit nachgewiesen
- optimal am Element der integrierte Trittschall unten dran
- hervorragendes Preis- Leistungsverhältnis von Laminatböden bei Markenherstellern aus Deutschland wie z.B. HARO, EGGER, Meister und weitere
Wem das wirklich noch nicht ausreichend gewesen ist, dem können wir als Fachbetrieb für Parkett- und Fußbodentechnik seit 1966 gern weitere technische Details an die Hand geben. Diese finden Sie in diesem Blogbeitrag zum Nachlesen => Parkettprofi gibt Tipps
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